Im Metallhandwerk in Niedersachsen und Bremen gibt es 2026 keine weitere Erhöhung der Entgelttabellen. Dafür bringt der Tarifabschluss neue Regelungen bei Sonderzahlung und Arbeitszeit.
Die Tarifparteien haben sich am 3. August 2026 auf den Tarifabschluss verständigt. Die bestehenden Entgelttabellen bleiben bis zum 31. August 2027 unverändert. Gleichzeitig wird die tarifliche Sonderzahlung schrittweise auf bis zu 100 % eines verstetigten Monatsverdienstes angehoben – das ganze unter dem Stichwort WorkFlex: „Geld gegen Zeit“.
Kernpunkt des neuen Tarifabschlusses ist WorkFlex. Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der erhöhten Sonderzahlung in eine befristete Verkürzung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit umwandeln. Das monatliche Entgelt bleibt dabei unverändert; reduziert wird die Sonderzahlung um 30 Prozentpunkte.
Vorgesehen sind grundsätzlich folgende Modelle:
| Zeitraum | Arbeitszeit |
| 12 Monate | 36 Stunden/Woche |
| 6 Monate | 35 Stunden/Woche |
| 3 Monate | 33 Stunden/Woche |
| 1 Monat | 26 Stunden/Woche |
Die Regelung gilt grundsätzlich für Beschäftigte mit mindestens 12 Monaten Betriebszugehörigkeit in tarifgebundenen Betrieben. Ausgenommen sind insbesondere Auszubildende und vergleichbare Beschäftigungsverhältnisse.
Was bedeutet WorkFlex für Arbeitgeber?
WorkFlex ist kein einseitiger Anspruch auf eine bestimmte Wunschverteilung der Arbeitszeit. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich über die konkrete Lage und Verteilung der Arbeitszeit verständigen. Betriebliche Gründe können einer beantragten Arbeitszeitreduzierung entgegenstehen. Gibt es keine Gründe – kann der MA aber seinen Anspruch durchsetzen! Besondere Bedeutung hat die 26-Stunden-Variante: Sie kann auch abgelehnt werden, wenn bereits mehr als 10 % der Beschäftigten diese Form von WorkFlex nutzen. Alternativ können außerdem freiwillige Betriebsvereinbarungen beispielsweise die Verteilung der Arbeitszeit oder die Nutzung von WorkFlex in Form von bis zu sieben zusätzlichen bezahlten freien Tagen regeln.
Mehr Spielraum auch nach oben
Der Tarifabschluss schafft zugleich zusätzliche Möglichkeiten für eine Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden pro Woche. Die bisherige Quote wird von 13 % auf 25 % der Beschäftigten erhöht; mit Betriebsvereinbarung kann sie auf bis zu 30 % erweitert werden. Für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten entfällt eine Quote komplett. Diese Vereinbarung einer verlängerten Arbeitszeit ist freiwillig und muss individuell vereinbart werden. Die zusätzlichen Stunden sind zuschlagsfrei zu vergüten; Mehrarbeitszuschläge fallen erst oberhalb der individuell vereinbarten Arbeitszeit an.
Fazit für die betriebliche Praxis
Der Tarifabschluss 2026 verschiebt den Schwerpunkt von einer klassischen Entgelterhöhung hin zu mehr Flexibilität bei Arbeitszeit und Sonderzahlung. Für Arbeitgeber bedeutet dies insbesondere, WorkFlex-Anträge organisatorisch zu prüfen, die Arbeitszeitplanung entsprechend anzupassen und die tariflichen Vorgaben bei der 40-Stunden-Regelung zu beachten. Für die Personalplanung empfiehlt es sich, frühzeitig klare betriebliche Abläufe für WorkFlex-Anträge und deren Umsetzung festzulegen. Bei Rückfragen wenden Sie sich am besten direkt an den Landesverband in Hannover.

